diff --git a/content/images/posts/cwa-kinder/cwa-logo.png b/content/images/posts/cwa-kinder/cwa-logo.png new file mode 100644 index 0000000000000000000000000000000000000000..42dbda68e0bd18d641acbeb466ec103f943c9b92 Binary files /dev/null and b/content/images/posts/cwa-kinder/cwa-logo.png differ diff --git a/content/posts/de/2021-11-21_cwa-kinder.md b/content/posts/de/2021-11-21_cwa-kinder.md new file mode 100644 index 0000000000000000000000000000000000000000..7ae6f66c7e2fbcb07e6a7c140f1d57477a98d33c --- /dev/null +++ b/content/posts/de/2021-11-21_cwa-kinder.md @@ -0,0 +1,92 @@ +--- +Title: Empfehlung zur Nutzung der Corona-Warn-App auch für Kinder +Author: Dominik George +Lang: de +Summary: Die Corona-Warn-App zur Kontaktverfolgung ist ein effektives und datenschutzfreundliches Werkzeug, das auch von Kindern genutzt werden darf und sollte. +--- + + + +Mit steigenden Inzidenzen, besonders in den Altersgruppen der 5- bis 18-Jährigen, wird das Thema +Kontaktnachverfolgung wieder wesentlich wichtiger. Zur Kontaktnachverfolgung gibt es in Deutschland +im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: + + * Meldung an das Gesundheitsamt und manuelle Nachprüfung und Information der Kontakte + * Automatisierte Meldung über die Kontakt-Aufzeichnung der Corona-Warn-App + +Die manuelle Verfolgung durch die Gesundheitsämter ist bei den Inzidenzen, die wir aktuell haben, +kaum möglich. Vielerorts wird außerdem auf die luca-App gesetzt, die, neben umfangreicher +Probleme mit Sicherheit und Datenschutz auch [nicht effektiv hilft](https://www.tagesschau.de/faktenfinder/luca-app-115.html). + +## Warum Corona-Warn-App? + +Bei der [Corona-Warn-App](https://coronawarn.app) funktioniert die Kontaktnachverfolgung anders, +nämlich dezentral. Dabei spielen die Gesundheitsämter keine Rolle, sondern Personen, die eine +riskante Begegnung mit einer infizierten anderen Person hatten, werden direkt informiert. Wie +das funktioniert, erklärt [das Informationsvideo der Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/corona-warn-app-erklaerfilm-1758828). + +Gegenüber der luca-App bietet die Corona-Warn-App einige Vorteile: Nicht nur führt sie zu +deutlich mehr erfolgreichen Warnungen, sie ist auch Freie Software und funktioniert vollkommen +datensparsam. Bisher war die Corona-Warn-App alleine jedoch nicht ausreichend, um Kontakte +z.B. in Restaurants und bei Veranstaltungen zu erfassen. Das hat sich jedoch +[mit dem neuen Infektionsschutzgesetz geändert](https://www.tagesspiegel.de/politik/mit-den-stimmen-der-ampel-parteien-bundestag-beschliesst-neues-infektionsschutzgesetz/27811230.html). + +Natürlich funktioniert die Corona-Warn-App umso besser, je mehr Menschen sie installieren +und auf ihren Smartphones auch durchgehend aktiv haben. Das Verteilen der zufälligen IDs +funktioniert im Prinzip genau so wie die Verbreitung des Virus selbst: + + * Je näher man einer anderen Person ist, desto stärker ist das Signal, mit dem + die IDs empfangen werden + * Je länger man in der Nähe einer anderen Person ist, desto mehr IDs werden + empfangen + * Je mehr Menschen in der Umgebung sich und andere durch die Nutzung der App + schützen, desto höher wird der Schutz für alle insgesamt, da Ketten schneller + unterbrochen werden + +## Dürfen Minderjährige die Corona-Warn-App nutzen? + +Ein weit vebreitetes Misverständnis bestand von Anfang an bei der Frage, ob für die +Corona-Warn-App ein Mindestalter gilt. Das ist **nicht** der Fall – die Corona-Warn-App +**darf unabhängig vom Alter genutzt werden**. + +Schuld an dem Missverständnis ist eine Formulierung, die zur Erfüllung der DSGVO in den +[Datenschutzbestimmungen](https://www.coronawarn.app/assets/documents/cwa-privacy-notice-de.pdf) +enthalten ist: + +> Die App richtet sich an Personen, die sich in Deutschland aufhalten und mindestens 16 Jahre +> alt sind. + +Dies bedeutet jedoch kein Verbot der Nutzung für Personen unter 16 Jahren. Vielmehr bedeutet +dieser Satz de facto, dass auch Unter-16-Jährige die App ohne weitere Hürden nutzen dürfen. + +Die DSGVO schreibt vor, dass Betreiber von Apps, die sich gezielt an Personen unter 16 Jahren +richten, besondere Prüfungs- und Nachweispflichten haben. So müssten die Betreiber von jeder +Person das Alter abfragen und bei Unter-16-Jährigren die Einverständniserklärung der +Erziehungsberechtigten prüfen. Das soll Kinder davor schützen, von besonders auf sie gerichteter +Werbung zur Preisgabe ihrer Daten verleitet zu werden. Generell dürfen Apps und Websites von +Minderjährigen aber ohne ausdrückliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten +genutzt werden, **wenn die Folgen der Nutzung für das Kind verständlich und nachvollziehbar** +sind. Da die Corona-Warn-App keinerlei personenbezogene Daten übermittelt (mit Ausnahme der +technischen Daten des Handies bei Abruf der als infiziert gemeldeten IDs) und die +Datenschutzbestimmungen auf deutsch verfügbar sind, ist dies bei der Corona-Warn-App wohl +gegeben. Im Zweifelsfall können Eltern, Lehrkräfte, oder andere Ansprechpartner, die +die Datenschutzbestimmungen verstehen, beim Verständnis helfen. + +Eine Ausnahme: Kinder unter 7 Jahren sind noch nicht geschäftsfähig und dürfen den Nutzungs- +und Datenschutzbestimmungen nicht zustimmen. Sie sind aber naturgemäß auch selten über längere +Zeit ohne ältere Begleitpersonen unterwegs. + +## Sollten Kinder die Corona-Warn-App installieren? + +Wir empfehlen unbedingt, dass auch Kinder ab 7 Jahren, die ein eigenes Smartphone besitzen, +die Corona-Warn-App installieren. + +Die Corona-Warn-App kann auf Android-Smartphones unter dem Namen "Corona Contact Tracing Germany" +aus dem freien App-Store [F-Droid](https://f-droid.org/) oder aus dem Play Store sowie auf +iPhones aus dem App Store installiert werden. + +## Sollten Schulen die Corona-Warn-App unterstützen? + +Schulen können und sollten die Check-In-Funktion der Corona-Warn-App nutzen. Beispielsweise +könnte ein Event-QR-Code pro Klassenraum generiert werden (mit automatischem Check-Out nach +einer Stunde).